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Transparent "Wir fordern freie Wahlen" vor dem Palast der Republik in Berlin, dem Sitz der Volkskammer der DDR

Das Recht auf freie Wahlen

In der 40-jährigen Geschichte der DDR konnte es die SED nicht ein einziges Mal zulassen, die Bevölkerung frei wählen zu lassen. 

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In der 40-jährigen Geschichte der DDR setzte sich die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) nicht ein einziges Mal einer freien und geheimen Wahl aus. Die ersten Wahlen im Oktober 1946 noch in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) brachten für die gerade vereinte Partei SED nur in einem der Länder der SBZ die absolute Mehrheit. Freie Wahlen stellten damit ein Risiko für den Machterhalt der Kommunisten in der DDR dar. Das führte alsbald zur Änderung des Wahlrechts. Ab 1950 gab es bei Wahlen in der DDR nur noch eine Einheitsliste der Nationalen Front, einem Zusammenschluss der Parteien und Massenorganisationen der DDR. Bei der Wahl konnte man nur dieser einen Liste zustimmen, ohne Einfluss auf die Stärke der Fraktionen.

Art. 21

der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: "Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen."

Da jede Wahl der Kontrolle durch die Staatspartei und ihrer Geheimpolizei unterlag, gab es keine einzige Wahl, bei der die Zustimmung zur Einheitsliste der Nationalen Front und damit zur Herrschaft der SED offiziell nicht mindestens bei 98 Prozent lag. Gleiches galt für die Wahlbeteiligung. Auch wenn dies heute wie ein Schauspiel wirkt, die SED nutzte die so zustande gekommenen Ergebnisse, sich als demokratisch legitimiert zu verkaufen: Wenn fast das ganze Volk quasi geschlossen für die SED und ihre Blockparteien stimmte, hatte doch wohl alles seine "demokratische" Ordnung. Nur weil sie das Recht auf freie Wahlen verletzte, konnte sie dauerhaft ihre Macht behalten.

Wahlen als "Zettelfalten"

Wahlen fanden in einem hochkontrollierten Umfeld statt. Parteifunktionäre und -Mitglieder versuchten das Volk für die Abstimmung zu mobilisieren. Wer nicht zur Wahl zu erschien, wurde registriert. Die Folgen waren nicht kalkulierbar. Zum Beispiel suchten Wahlhelfer Nichtwähler zu Hause auf und drängten sie, ihre Stimme abzugeben.

Zur Wahl stand auch nicht die reale Möglichkeit, die Machtverhältnisse zu verändern. Eine "Wahl" hatten die Menschen in der DDR nur zwischen Zustimmung zur Einheitsliste und der Abgabe eines ungültigen Wahlzettels. Wer die Einheitsliste ablehnte, musste jeden Namen fein säuberlich durchstreichen.

Auch eine geheime Wahl fand nicht statt, da von den SED-Wahlhelfern erwartet wurde, dass man auf den Gang in die Wahlkabine verzichtete und vor allen Augen den gefalteten Wahlzettel in die Urne warf. In der Bevölkerung wurde der Gang zur Wahlurne deshalb auch als "Zettelfalten" bezeichnet. Wer von seinem Recht auf die Benutzung einer Wahlkabine Gebrauch machte, konnte damit auch die Staatssicherheit auf den Plan rufen.

Auf diese Weise wurden alle vier Jahre (nach 1971 alle fünf Jahre) die 500 Abgeordneten der DDR-Volkskammer gewählt.

Art. 21

der Verfassung der DDR garantiert: "Das Recht auf Mitbestimmung und Mitgestaltung ist dadurch gewährleistet, daß die Bürger alle Machtorgane demokratisch wählen, an ihrer Tätigkeit und an der Leitung, Planung und Gestaltung des gesellschaftlichen Lebend mitwirken."

 

Manipulationen der Wahlergebnisse

Zusätzlich zu den vielfältigen sozialen Kontrollmechanismen, die auf ein gewünschtes Ergebnis hinarbeiteten, manipulierten Parteigenossen auch die Ergebnisse der Wahlen. Das konnte bei den Kommunalwahlen im 1989 auch belegt werden. Unabhängigen Beobachtern in der DDR war es gelungen, Manipulationen der Stimmabgabe in Form von "Schönrechnerei" nachzuweisen.

Angewiesen durch die SED-Bezirksleitungen war es Aufgabe der Kreisleitungen, für "entsprechende" Ergebnisse zu sorgen. In Sonderwahllokalen, in denen vorab gewählt werden konnte, fanden die Auszählungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Damit wurden Bedingungen geschaffen, die es möglich machten Wahlergebnisse zu verfälschen.

Die Staatssicherheit half mit, den Verlauf von Wahlen zu kontrollieren, zu manipulieren und kritische Stimmen zu unterdrücken. Bei der Kommunalwahl 1989 bereitete sie unter dem Codenamen "Symbol 89" alle Aktivitäten für einen reibungslosen Ablauf der Wahl vor. Störungen oder gar Widerspruch sollten möglichst geräuschlos unterdrückt werden. "Hetzlosungen" oder "Hetzblätter", wie die Stasi Transparente und Flugblätter nannte, wurden aus dem Verkehr gezogen. Am Tag nach der Wahl zog das MfS in einer "streng geheim" klassifizierten Tagesinformation Bilanz: Durch die "Vorbeugungs- und Kontrollmaßnahmen" im Zusammenspiel mit Partei und Volkspolizei konnten "provokatorisch-demonstrative Aktivitäten weitestgehend vorbeugend verhindert bzw. in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt" werden.

Hauptverantwortlich für die geheimpolizeiliche Absicherung jeder Wahl war die Hauptabteilung XX, in deren Zuständigkeit auch die Bekämpfung der Opposition fiel. Darüber hinaus waren die Hauptabteilungen VII und IX in "operativen Einsatzstäben" involviert. Enge Kontakte unterhielt die Stasi über den gesamten Zeitraum einer Wahlvorbereitung zu Verantwortlichen der Staatspartei SED, dem Ministerium des Innern, den Wahlbüros und den Polizeistellen. In enger Zusammenarbeit mit den genannten Stellen half die Stasi, das Menschenrecht auf freie Wahlen einzuschränken.

Keine Chance für freie Wahlen

Bereits die ersten Wahlen in der DDR zur Volkskammer am 15. Oktober 1950 wurden mit großem Aufwand vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) vorbereitet. Auf Grundlage der "Volkskongresswahlen", die im Mai 1949 stattfanden, identifizierte die Stasi jene Kreise, die "schlecht gewählt" hatten. Diese Auswertung sollte der SED zeigen, wo noch "Überzeugungsarbeit" zu leisten war. Wer sich nicht überzeugen ließ, musste auch mit Repressionsmaßnahmen der Staatssicherheit rechnen. Diese Maßnahmen zielten darauf, die oppositionellen Kräfte in der DDR auszuschalten.

Das MfS war darüber hinaus damit beauftragt worden, die Kandidatenvorschläge auf der Einheitsliste zu überprüfen. Die Aufstellung der Kandidaten war zwar den Parteien und Massenorganisationen selbst überlassen worden. Doch die SED traute den Entscheidungen nicht. Es waren die Informationen der Stasi, die dafür sorgten, dass in enger Zusammenarbeit mit den Wahlleitungen, der SED und der Volkspolizei nur linientreue Kandidaten auf den Einheitslisten vorgeschlagen wurden. Das MfS stellte dafür die Informationen über vermeintliche kritische und "politisch unzuverlässige" Personen bereit.

Als im August 1950, zwei Monate vor der Wahl, das Wahlgesetz verabschiedet werden sollte und kritische Stimmen aus den bürgerlichen Parteien laut wurden, griff die Stasi ein. Sie verhaftete die wortführenden Politiker und überstellte sie sowjetischen Organen, die zu diesem Zeitpunkt in der DDR noch vieles direkt kontrollierten.

Eine freie Entscheidung über die Volksvertreter war damit nicht mehr möglich. In dieser Atmosphäre wurde schließlich das Wahlgesetz am 9. August 1950 von der Volkskammer angenommen. Fortan sollte keine Wahl in der DDR ohne Maßnahmen der Stasi durchgeführt werden, die diese über die Jahrzehnte perfektionierte und den jeweiligen gesellschaftlichen Umständen anpasste.

"Symbol 89"

In dem Maße, in dem sich die Macht der SED konsolidierte, nahm auch die brachiale Kontrolle über den Wahlprozess durch die Stasi ab. Dennoch galten Wahlen in der DDR als eine Risiko-Angelegenheit, die durch die Stasi abzusichern sei.

Die letzte DDR-Wahl unter Kontrolle der SED und Stasi war die Kommunalwahl im Mai 1989. Mit dem von Stasi-Chef Erich Mielke erlassenen zentralen Befehl Nr. 6/89 wurde sie unter dem Codenamen „Symbol 89“ abgesichert. Er fasste die Aktionsfelder des Staatssicherheitsdienstes zusammen. Demnach war das MfS für die Sicherung der Wahllokale und des technischen Ablaufs (Datenverarbeitung, Meldesysteme etc.) verantwortlich.

Im Vorfeld verhinderte die Stasi in Abstimmung mit den SED-Kreis- und Bezirksleitungen, dass auf den Einheitslisten unliebsame Kandidaten zur Wahl standen. Darüber hinaus nahm sie Einfluss auf die Auswahl der eingesetzten Wahlhelfer und Wahlvorstände und überprüfte ihre Loyalität zum SED-Regime. Am Wahltag sollte sie den störungsfreien Ablauf der Wahl und der anschließenden Stimmenauszählung garantieren.

Durch Inoffizielle Mitarbeiter und anderer Zuträger war der Stasi bekannt, dass Regimegegner die Stimmabgabe zum Anlass nehmen wollten, ihre Kritik am Verfahren zu untermauern. Das MfS besaß auch Kenntnis darüber, dass Vertreter der Bürgerrechtsbewegung die Wahlen beobachten wollten und dass Ausreisewillige Demonstrationen planten. Dies führte in Städten wie Berlin oder Leipzig zu Großeinsätzen der Staatssicherheit. Vereinzelt schüchterten Mitarbeiter der Geheimpolizei die Bürgergruppen ein oder behinderten sie in ihrem Vorhaben. Auch vor Festnahmen oder Hausverboten für die Wahlbeobachter schreckte die Stasi nicht zurück.

Der Stasi oblag auch die Sicherung der Informationsverarbeitungsprozesse im Wahlrechenzentrum, um eine störungsfreie Berichterstattung intern und extern über den Verlauf der Wahlen zu gewährleisten. Dazu zählte zum Beispiel auch die Kontrolle und "Bearbeitung" westdeutscher Korrespondenten, die für ihre Reportagen nur ausgewählte Wahllokale betreten durften. Die Stasi prüfte und sicherte diese Wahllokale und war sogar für deren "vorbildliche Sauberkeit" verantwortlich. Als der damalige ARD-Korrespondent Klaus Börner trotz Ablehnung einer Dreherlaubnis nach Leipzig reiste, wurde er "an der Stadtgrenze zurückgewiesen", wird in einer Tagesinformation des MfS notiert.

Inwieweit Stasi-Mitarbeiter selbst an Wahlfälschungen beteiligt waren, lässt sich aus den Stasi-Unterlagen nicht belegen. Federführend in dieser Frage war die SED. Die Stasi als "Schild und Schwert der Partei" sorgte allerdings dafür, dass die SED deshalb nicht in die Schusslinie geriet. Dazu erließ Stasi-Chef Erich Mielke am 19. Mai 1989 einen Maßnahmeplan "zur Zurückweisung und Unterbindung" von Aktivitäten "zur Diskreditierung der Ergebnisse der Kommunalwahlen am 7. Mai". Das fünfseitige Geheimpapier wurde als vertrauliche Verschlusssache allen Leitern von MfS-Diensteinheiten übermittelt.

Beispiele aus den Stasi-Unterlagen

Hermann Joseph Flade

Am 15. Oktober 1950 fanden in der DDR die ersten Volkskammerwahlen statt. Von vornherein stand fest, dass die SED zusammen mit den Abgeordneten der Massenorganisationen die absolute Mehrheit stellen sollte. Gegen diesen offensichtlichen Betrug empörte sich ein 18-jähriger Oberschüler aus dem sächsischen Städtchen Olbernhau. Mit einem Druckkasten stellte Hermann Joseph Flade ungefähr 200 Flugblätter her. Die verstreute er nachts heimlich auf Straßen und Plätzen.

Zunächst ging alles gut, doch am Vorabend der Wahl überraschte ihn eine Streife der Volkspolizei. Hermann Joseph Flade wehrte sich: Er zog ein Taschenmesser, und verletzte einen der Polizisten leicht. Zwei Tage später wurde er festgenommen. Die Stasi brachte ihn ins MfS-Untersuchungsgefängnis Dresden und verhaftete auch seine Eltern und seine Großmutter. Die Geheimpolizei initiierte einen öffentlichen Schauprozess gegen ihn. Am 10. Januar 1951 verhängte das Gericht das drakonische Urteil: Todesstrafe für Hermann Joseph Flade.

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Unter dem Druck einer Protestwelle inner- und außerhalb der DDR sah sich die SED genötigt, das Todesurteil abzuändern.

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19 Tage später verkündete man in zweiter Instanz: 15 Jahre Zuchthaus.

"Symbol 89"

Am 6. März 1989 – knapp zwei Monate vor den Kommunalwahlen in der DDR – erließ Stasi-Chef Erich Mielke den zentralen Befehl Nr. 6/89 zur "politisch-operativen Sicherung der Vorbereitung und Durchführung" der Wahlen. Das Dokument zeigt die vielfältigen Aufgabenschwerpunkte des MfS. Trotz dieser Vorgaben gelang es nicht, die unabhängige Beobachtung der Wahlen durch Bürgerrechtler flächendeckend zu unterbinden – wenngleich die Stasi Versuche unternahm, sie zu behindern.

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"Phrasendrescherei"

Bei einer internen Dienstbesprechung im Oktober 1989 in der Bezirksverwaltung Cottbus diskutierten Stasi-Mitarbeiter über die Vorwürfe der Wahlfälschung. Sie wollten wissen, ob es Beweise für Manipulationen gibt. Werner Thomala, Sekretär für Propaganda bei der zentralen Parteileitung der Bezirksverwaltung Cottbus, weicht den Fragen aus und bricht die Diskussion kurze Zeit später ab.

Die Auswertungen der Wahlbeobachter belegten, dass Fälschungen durchgeführt wurden: Die von ihnen ermittelten Zahlen der Nichtwähler und der Nein-Stimmen lagen weit über den Zahlen, die das Neue Deutschland veröffentlicht hatte.

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Die Wahlbeobachter forderten die Regierung zu einer Stellungnahme auf, doch die staatlichen Stellen ignorierten ihre Beschwerden. Aufgabe der Stasi war es, die in der Öffentlichkeit immer lauter werdende Kritik zu unterdrücken.

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Eingaben gegen Wahlbetrug

Eingaben ermöglichten DDR-Bürgern, Hinweise und Vorschläge an Behörden, Ämter und Mandatsträger zu richten. Vor allem in systemkritischen Kreisen wurden immer wieder Eingaben geschrieben, um gegen Verhaftungen, Ausweisungen, offensichtliche Ungerechtigkeiten oder staatliches Fehlverhalten zu protestieren. Nach Bekanntwerden der Wahlfälschungen 1989 wurde in vielen Eingaben der Wahlbetrug kritisiert.

Stasi-Chef Erich Mielke gab in einem "Maßnahmeplan" vom 19. Mai 1989 vor, wie damit umzugehen war. Sachlich gehaltene Eingaben sollten den örtlichen Wahlkommissionen übergeben werden, deren Sekretären Mielke den Wortlaut ihrer Antworten schriftlich vorschrieb. Sollten Bürger gar eine Strafanzeige wegen Wahlbetrug stellen, schrieb der Stasi-Chef für die Beantwortung sogar eine glatte Rechtsbeugung vor – er untersagte Ermittlungen. Anzeigen seien kommentarlos entgegenzunehmen und später abzuweisen: "nach Ablauf der vorgesehenen Fristen für die Anzeigenbearbeitung ist von den jeweils zuständigen Organen zu antworten, dass keine Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat vorliegen".

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