Gerade die Tatsache, dass es in der DDR keine Reisefreiheit gab, wurde eine wichtige Triebfeder der Friedlichen Revolution.
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Art. 13
der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: "Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren."
Die DDR-Verfassung enthielt kein Äquivalent. Der Wunsch von Menschen, sich frei in der Welt zu bewegen, verschwand dadurch jedoch nicht. Im Gegenteil: Gerade die Tatsache, dass es in der DDR keine Reisefreiheit gab, wurde eine wichtige Triebfeder der Friedlichen Revolution.
Art. 32
der Verfassung der DDR garantiert: "Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat im Rahmen der Gesetze das Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der Deutschen Demokratischen Republik."
In den 1950er Jahren verließen Zehntausende das Land Richtung Bundesrepublik. Das führte schließlich am 13. August 1961 zum Bau der Mauer. Die SED-Diktatur schuf dadurch ein unübersehbares und unüberwindbares Symbol dafür, wie es um die Reisefreiheit im Land bestellt war.
Im Strafrecht war zudem das Verlassen des Landes als eine Straftat mit dem Begriff „ungesetzlicher Grenzübertritt“ definiert. Dieser rechtliche Rahmen gab Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine umfassende Basis, auf der seine Mitarbeiter jede Art von Vorbereitung und auch Durchführung einer Reise („Flucht“) gen Westen aufspüren und ahnden konnte. Wer die DDR nach Westen verlassen wollte und nicht zu den von der Staatsführung ausgewählten Reisekadern gehörte, machte sich per se verdächtig oder strafbar.
Da die SED-Führung jeden, der das Land ohne ihre Zustimmung verließ, als „Verräter“ der sozialistischen Sache ansah, war eine Reise gen Westen gleichbedeutend mit einer Flucht aus dem Land, einer Flucht ohne kalkulierbare Möglichkeit auf Wiederkehr.
Mauer und Todesstreifen
Als sich die Staatsführung der DDR im Sommer 1961 zur Abschottung und tödlichen Absicherung der Grenze zur Bundesrepublik und West-Berlin entschloss, war die Stasi wichtiger Teil der Aktion „Rose“, wie das Unterfangen genannt wurde. Sie hatte in der Nacht des 13. August 1961 u.a. die Aufgabe übernommen, gemeinsam mit der Transportpolizei die Eisenbahn-, U- und S-Bahnverbindungen vom Westen durch den Osten zu kappen. Die zentrale Bedeutung dieser Maßnahme und ihre propagandistische Wirkung auch nach innen belegt bspw. ein Fotoalbum, das Stasi-Chef Erich Mielke zum Mauerbau erstellen ließ.
Laut MfS-Statut von 1969 war es u.a. eine "Hauptaufgabe" der DDR-Geheimpolizei, "die Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden […] zu sichern". (BStU, MfS, SdM, Nr. 2619, Bl. 1-11) Entlang der rund 1.400 Kilometer langen innerdeutschen Grenze wurde ein breiter "Todesstreifen" ausgebaut. Er war streng bewacht und mit Stacheldraht, Minen und zeitweise Selbstschussanlagen gesichert.
Die Staatssicherheit war immer dann involviert, wenn es um die Absicherung der Grenze ging. So wurden Bewohner aus dem Grenzgebiet unter ihrer Beobachtung zwangsumgesiedelt und alle Proteste dagegen unterbunden. Hunderte verloren bei Fluchtversuchen über die innerdeutsche Grenze ihr Leben, über 140 Todesopfer wurden an der Berliner Mauer gezählt. Für die Stasi bestand hier eine zentrale Aufgabe darin, die Öffentlichkeit über diese Todesfälle zu täuschen und Details zu vertuschen.
Reise als Straftatbestand
Der Fokus der Geheimpolizei lag jedoch bei der Verhinderung von Fluchten. Je weniger Menschen „Republikflucht“ begingen, desto weniger für das Ansehen der DDR international schädlichen „Grenzvorfälle“ ereigneten sich. Das verstand die Stasi als einen gigantischen Überwachungsauftrag gegen die eigenen Bürger.
Inoffizielle Mitarbeiter (IM) denunzierten mögliche Fluchtpläne ihrer Mitmenschen. Im Auftrag der Geheimpolizei unterwanderten Spitzel westliche Fluchthelferorganisationen und organisierte Gruppen von Ausreisewilligen.
Formal konnten Reisen in das westliche Ausland zwar, so sah es die Reiseverordnung vor, von jedem Bürger "bei den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei – Paß- und Meldewesen" beantragt werden. Über die Genehmigung in den zulässigen Ausnahmefällen behielt sich aber hinter den Kulissen das MfS die Entscheidung vor. Die Geheimpolizei führte auch alle Sicherheitsüberprüfungen für Westreisen der „Auslandskader“ durch. Aber auch Anträge auf "ständige Ausreise", die Bürger als Folge der durch die DDR unterzeichneten KSZE-Schlussakte bei den Abteilungen Inneres der Räte der Kreise einreichten, wurden von der Stasi registriert. In der großen Mehrzahl der Fälle wurden sie als "ungesetzlich" eingestuft.
Dennoch stieg im Laufe der 1980er Jahre die Zahl der Ausreisewilligen stark an. Obwohl eine Antragstellung oft mit Schikanen und sozialer Ausgrenzung verbunden war, schreckte das die Menschen nicht ab. Allein in den vier Monaten vom 30. November 1988 bis zum 31. März 1989 wurden 88.789 Ausreiseanträge aus der DDR gestellt. Laut SED-Unterlagen wurden davon aber nur 6.384 genehmigt.
Die DDR-Staatssicherheit war auf vielfältige Weise an den Einschränkungen der Freizügigkeit bzw. der Reisefreiheit und damit der Unterdrückung eines Menschenrechts beteiligt. Sie hatte den Ausbau der innerdeutschen Grenze und den Mauerbau mit abgesichert und wirkte an der Kontrolle des Grenzgebiets mit. Die Einschätzung des MfS war entscheidend darüber, ob jemand als zuverlässig genug galt, als „Reisekader“ ins Ausland reisen zu dürfen. Und sie setzte ihr enormes Arsenal an Überwachungsmethoden ein, um über mögliche Ausreise- und Fluchtpläne der Bürgerinnen und Bürger weit im Vorfeld Informationen zu erhalten. Immer wieder durchkreuzte sie so Fluchtpläne oder auch begonnene Fluchten und sperrte Menschen dafür jahrelang hinter Gittern.
Reiseerlaubnis als Willkürakt
Gründe für das Verbot einer Reise, eine sogenannte Reisesperre, waren vielfältig. So wurde beispielsweise Personen gesperrt, "… über die Tatsachen bekannt sind, die darauf schließen lassen, dass sie die DDR in anderen Staaten nicht würdig vertreten oder der Verdacht besteht, dass die Reise zum ungesetzlichen Verlassen der DDR ausgenutzt werden soll". In der Reiseverordnung (mit Stand vom 13. Dezember 1988) gab es eine ganze Reihe offiziell genannter Versagungsgründe. Dazu gehörte "der Schutz der öffentlichen Ordnung oder anderer staatlicher Interessen der Deutschen Demokratischen Republik" sowie "der Schutz der Prinzipien der sozialistischen Moral und sozialer Erfordernisse". Diese Gründe waren weit auslegbar. Die getroffenen Entscheidungen unterlagen keinen nachprüfbaren Kriterien und einen Rechtsweg zur Beanstandung gab es ebenfalls nicht
Eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung von Reiseantragstellern spielte aber nicht nur die Stasi. Auch die parteitreuen Kaderleiter in den Betrieben und allen Einrichtungen der DDR entschieden mit. Als Arbeitgeber führten sie an jeder Arbeitsstelle eine "Kaderakte" über jeden Beschäftigten. Alle DDR-Behörden hatten Zugriff auf diese Akte, nur die Betroffenen selber durften die kompletten Unterlagen nicht einsehen. Denn in ihnen wurde auch festgehalten, ob jemand als ideologisch zuverlässig galt und den "Klassenstandpunkt" der regierenden SED ausreichend vertrat.
Die Systemtreue war auch für die Stasi ein besonders wichtiges Kriterium bei ihrer Überprüfung und Zulassung der „Reisekader“. Das waren Personen aus Institutionen oder Betrieben, die aus dienstlichen Gründen ins westliche Ausland reisen durften. Die Stasi schrieb als Genehmigungs-Kriterium fest, dass nur Personen eingesetzt werden sollen, "…die in ihrer bisherigen Tätigkeit bewiesen haben, dass sie treu zur DDR stehen und sich durch einen festen Klassenstandpunkt, durch Charakterfestigkeit, Bescheidenheit, Verschwiegenheit und sozialistische Moral auszeichnen". Dies ist so nachzulesen im politischen Wörterbuch des MfS von 1985. Auf diese Weise war eine erteilte Reiseerlaubnis in der Regel das Privileg für besondere Staatstreue.
MfS-Kontrolle am Grenzübergang
Die Kontrollen an den Grenzübergängen nach Westen wurden von MfS-Mitarbeitern in Uniformen der DDR-Grenztruppen durchgeführt. Sie konnten vor Ort entscheiden, wer durchsucht, zurückgewiesen und gegebenenfalls verhaftet wird. Federführend war hier die Hauptabteilung VI (HA VI), zuständig für die Passkontrolle und die Sicherung des Transit- und Reiseverkehrs. Sie verfügte an allen Grenzübergängen über Verzeichnisse, aus denen hervorging, ob jemand ein Reiseverbot hatte, als zurückzuweisen oder als festzunehmen galt.
Seit ihrer Beteiligung am Mauerbau sorgte die Stasi auch für einen kontinuierlichen Ausbau der Grenzsicherung. In einem Ministerbefehl vom 30. August 1962 ordnete Stasi-Chef Erich Mielke an, dass die Abteilung Aufklärung der Hauptabteilung I im Bereich des eigenen Grenzgebiets entlang der Berliner Sperranlagen einen "Verantwortungsbereich" in der Breite bis zu 500 Meter überwachen solle.
Dort solle sie "im Zusammenwirken mit den Kommandeuren der Grenzbrigaden" das "diesseitige Grenzgebiet" kontrollieren. Dabei gehe es auch um die "koordinierte Bearbeitung von Personengruppen und Einzelpersonen, die im Grenzbereich wohnen oder arbeiten und bei denen der Verdacht vorliegt, dass sie Grenzdurchbrüche, Provokationen und Kontaktaufnahmen planen, vorbereiten, durchführen, unterstützen oder begünstigen".
Stasi-Chef Mielke forderte in Ansprachen auch, im Zweifel gezielt auf Flüchtende zu schießen. Der eigentliche Schießbefehl ging allerdings nicht auf die Stasi, sondern die SED-Führung und die Grenztruppenkommandeure der DDR zurück.
Ausreiseantragssteller im Stasi-Visier
Zu allen Zeiten hatte die Verhinderung von „Fluchten“ eine hohe Priorität für das MfS. Dafür nutzte die Stasi ihr umfängliches Arsenal zur Informationssammlung und Unterbindung der Pläne. Wer sich trotz der rechtlichen Lage und der offen kommunizierten Schikane zu einem Antrag auf Ausreise entschloss, war fortan im Visier des MfS.
Viele Dokumente zeigen die Aktivitäten der Stasi in der ausgehenden DDR. Als 1988/89 sich immer mehr Ausreisewillige organisierten und öffentlich protestierten, wurden ihre Treffen von der Stasi infiltriert. In Leitlinien der Stasi-Spitze an die Bezirksverwaltungen stand vor allem die "Zurückdrängung" von Ausreiseantragstellern (von der Stasi abgekürzt ASTA) durch "vorbeugende operative Prozesse" im Vordergrund. Dazu gehörte als Maßnahme auch die "Suche, Auswahl, Gewinnung und der Einsatz überörtlich einsetzbarer IM für das Eindringen in feindlich-negative Zusammenschlüsse von Antragstellern bzw. aus den Zielgruppen des Feindes.“
Besonders intensiv wurde eine von Ausreisewilligen gegründete Initiative "AG Staatsbürgerschaftsrecht " überwacht. Diese Gruppierung forderte die Einführung eines Staatsbürgerschaftsrechts der DDR. Sie hatte am 10 Dezember 1987, dem Tag der Menschenrechte, auf die sie sich beriefen, eine Erklärung eingereicht. Das MfS verfasste am 18. Dezember 1987 einen Maßnahmeplan "zur politisch-operativen Zersetzung, Verunsicherung und Auflösung" der Gruppe. Mit dem Ziel Keile in die Gruppen zu schlagen, sollten einzelne ausgewählte Übersiedlungsersuchende, darunter die Wortführer, "kurzfristig" übersiedeln. Mit anderen sollten "zur Vertiefung der Maßnahmen der Verunsicherung und Zersetzung bewusst keine Gespräche geführt werden", um sie zu zermürben.
"Grenzpassage" ist ein Lehrfilm der Hauptabteilung VI, die an den Grenzen der DDR Passkontrollen durchführte und die Sicherung des Transit- und Reiseverkehrs übernahm. Gezeigt werden verschiedene Szenen aus dem Alltag der Mitarbeiter dieser Diensteinheit, wie zum Beispiel der Ablauf einer Passkontrolle. Dabei wird ein Mann wegen Unstimmigkeiten abgeführt. Insgesamt vermittelt das Video einen umfassenden Eindruck vom Wirken der Stasi an den Grenzen der DDR. Eine Tonspur ist leider nicht überliefert.
Stasi-Chef Erich Mielke referierte auf einer Dienstkonferenz des MfS am 28.4.1989 über das geänderte Vorgehen an der Grenze. Er spricht dabei von "neuen Zeiten". Er fordert: Wenn man aber schon schieße, dann müsse "der Betreffende eben dableiben bei uns". Mit 70 Schuss loszuballern "und der rennt nach drüben", das dürfe einfach nicht sein.
Strategie gegen Auswanderer
1987 gründete sich unter kirchlichem Dach in der Ost-Berliner Umweltbibliothek eine Arbeitsgruppe "Staatsbürgerschaftsrecht der DDR", um Ausreisewillige zu beraten. Die Stasi verfasste einen "Maßnahmeplan" mit dem Ziel "Zersetzung, Verunsicherung und Auflösung der Gruppierung von feindlich-negativen Übersiedlungsersuchenden".
Wer verzweifelte, keinen Ausreiseantrag genehmigt zu bekommen, erwog auch, hilfesuchend zu demonstrieren, sich an Medien zu wenden oder zu flüchten. All dies waren aus Sicht der Stasi eindeutige Straftatbestände. Als "Entscheidungshilfe" listete das MfS die zu einer Verurteilung infrage kommenden Vergehen für den 1. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR auf. Die Liste entstand in Zusammenarbeit von der Hauptabteilung Untersuchung des MfS und der Abteilung IA der Generalstaatsanwaltschaft der DDR. Die darin enthaltenen Strafrechtsparagrafen bedeuten: § 214 (1) Beeinträchtigung staatlicher und gesellschaftlicher Tätigkeit (bis zu 2 Jahre Haft), § 219 (2) ungesetzliche Verbindungsaufnahme (bis zu drei Jahre Haft).
Frustriert versuchten im Sommer 1989 immer mehr DDR-Bürger auch über angrenzende Ostblock-Länder in den Westen zu gelangen. So hatte Ungarn Anfang Mai 1989 damit begonnen, seine Grenzzäune zum benachbarten Österreich abzubauen. Am 19. August 1989 kam es im ungarischen Ort Sopron zu einer Massenflucht von DDR-Bürgern, mehrerer Hundert Menschen überschritten bei einem ungarisch-österreichischem Grenzfrühstück die dafür extra geöffnete Grenze.
Die Stasi zeigte sich von dieser "aktuelle Entwicklung der politisch-operativen Lage" überrascht. Die zuständigen Diensteinheiten wurden angewiesen, für eine "zweifelsfreie kurzfristige Identifizierung" der Flüchtlinge zu sorgen und dass "bei gegebenen Möglichkeiten die Rückgewinnung/Rückführung bedeutsamer Personen […] durchgesetzt wird", so der Wortlaut in einem Rundschreiben vom 25. August 1989 aus der Bezirksverwaltung Magdeburg des MfS.
Andere Flüchtlinge versuchten, durch Besetzung von Botschaften in Budapest und Prag sowie der sogenannten "Ständigen Vertretung" der Bundesrepublik in Ost-Berlin in die Bundesrepublik zu gelangen. Unter diesem öffentlichen Druck gab die DDR-Regierung klein bei und ermöglichte Anfang Oktober mehr als 8.000 Flüchtlingen auf dem Gelände der bundesdeutschen Botschaft in Prag, in Sonderzügen aus Prag über Dresden nach Bayern auszureisen. Zugleich sperrte die DDR ohne jede gesetzliche Grundlage bis Anfang November 1989 den visafreien Reiseverkehr nach der CSSR. Am 3. Oktober 1989 ließ sie allein am deutsch-tschechischen Grenzübergang Bad Schandau 1.400 Personen zurückweisen und schickte sie in Zügen zurück.
Krawalle im Dresdener Hauptbahnhof
Bei der Durchfahrt der Sonderzüge mit den "Botschaftsflüchtlingen" kam es am Abend des 4. Oktober 1989 im Dresdener Hauptbahnhof zu heftigen Krawallen, weil viele dieser Zurückgewiesenen und weitere DDR-Bürger an Bord der aus Prag durchfahrenden Flüchtlingszüge gelangen wollten. Bereitschaftspolizei und Stasi vertrieben in der Nacht 1.500 bis 2.000 Personen gewaltsam aus dem Dresdener Hauptbahnhof. Auch in den Tagen danach blieb die Lage angespannt. Die Auseinandersetzungen drohten durch Gewalt auf beiden Seiten zu eskalieren.
Erst am 9. November 1989 reagierte das ZK der SED spürbar auf den Druck der Ausreisebewegung und beschloss eine grundlegende Änderung des Reiserechts. Doch nach einer missverständlichen Ankündigung dieser Ausreiseerleichterungen durch das Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Presskonferenz, strömten spontan mehrere Tausend DDR-Bürger zu den militärisch gesicherten Grenzübergängen der DDR. Sie drängten noch am selben Abend auf sofortige Öffnung der Schlagbäume – bis die diensthabenden Offiziere kapitulierten. Dies war der Anfang des Mauerfalls – und vom Ende der DDR.